§1 Geltung
Aufträge und Bestellungen werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§2 Angebote und Vertragsabschluss
Nach Bestellung erhält der Auftraggeber von uns zunächst eine Eingangsbestätigung über den Erhalt der Bestellung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir nachfolgend die Bestellung ausdrücklich in Textform bestätigen – was auch durch Erteilung einer Rechnung erfolgen kann – oder die Leistungen bzw. Lieferungen ganz oder in Teilen vorbehaltlos ausführen.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten netto ab Werk zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Bei fremden Banken anfallende Gebühren sowie für Verpackung und Transport anfallende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- In unserem Angebot genannte Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch sechs Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
- Die Rechnungen für Auftragsleistungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto auf den Brutto-Rechnungsbetrag, jeweils exklusive der ausgewiesenen Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstiger Versandkosten. Wir behalten uns grundsätzlich Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor.
- Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen können wir hierfür Vorauszahlungen verlangen.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz sowie gegenüber Unternehmern Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen nachweisbar höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
- Schecks oder Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber akzeptiert. Eine Zahlung per Scheck oder Wechsel gilt als eingegangen, sobald uns der fällige Betrag zur freien Verfügung steht. Anfallende Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Entstehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers – z.B. bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus früheren Lieferungen, schleppender Zahlungsweise oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens – so werden unsere sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Zu weiteren Leistungen sind wir nach unserer Wahl nur gegen Vorkasse oder Zahlung Zug-um-Zug verpflichtet. Machen wir von diesem Recht keinen Gebrauch, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Fristsetzung vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt.
§4 Leistungsort
Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
§5 Lieferumfang und Lieferzeit
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die bestellte Ware unser Lager/ unsere Geschäftsräume verlässt oder die Anzeige der Versandbereitschaft abgesandt wird.
- Setzt uns der Auftraggeber, nachdem wir nachweislich in Verzug geraten sind, eine Nachfrist von 3 Wochen, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Nachfrist aus anderen als in Abs. 4. genannten Gründen überschritten wurde.
- Ansprüche auf Schadensersatz wegen von uns zu vertretenden Verzuges bestehen nur nach Maßgabe des § 9.
- Lieferverzug liegt im Falle der Verspätung oder der Nichterfüllung der Lieferung nicht vor, wenn diese Leistungsstörungen direkt oder indirekt durch höhere Gewalt oder durch sonstige Ereignisse verursacht werden, auf die wir keinen Einfluss haben. Hierzu zählen z.B. behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrungen. Beim Vorliegen eines solches Zustandes verschiebt sich der Liefertermin auch innerhalb eines Lieferverzuges in angemessenem Umfang. Hier wird der Auftraggeber unmittelbar informiert. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
§6 Gefahrenübergang
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager/Geschäftsraum.
Ist der Auftraggeber Unternehmer und findet die Abnahme in unserem Lager/Geschäftsraum statt, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs mit dem Zugang der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Grundsätzlich geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an den Frachtführer, Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wird. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, wenn dieser Unternehmer ist.
§7 Beanstandungen/Gewährleistungen
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Vertragsgemäßheit der gelieferten Bestellung sowie der ggf. zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht dann mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Auftraggeber in diesen Fällen die Anzeige, gilt die Bestellung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung bzw. Leistung.
- Im Fall der Mangelhaftigkeit leisten wir Nacherfüllung. Die Nacherfüllung wird – sofern der Auftraggeber Unternehmer ist – nach unserem Ermessen durch Nachlieferung oder Nachbesserung erbracht. Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm die Wahl zwischen Nachlieferung oder Nachbesserung zu. Wir sind berechtigt, die eine oder andere Art der Nacherfüllung oder die Nacherfüllung insgesamt zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Rechte des Auftraggebers zum Rücktritt und zur Minderung bleiben davon in jedem Fall unberührt; dies gilt auch, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
- Alle an uns übergebenen Vorlagen werden sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen erfolgt nur bis zum Materialwert, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
- Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit die Haftung nicht nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können vom Unternehmer nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20% unter 2000 kg auf 15%.
§8 Urheberrechte, Freistellung von Media Cologne
- Der Auftraggeber räumt uns die für die zweck- und vertragsgemäße Nutzung der Bilder erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfangs.
- Der Auftraggeber versichert, dass die durch ihn gelieferten Bildvorlagen die Rechte Dritter nicht verletzen, und dass er allein berechtigt ist, über die vertragsgegenständlichen Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung, vollumfänglich frei.
§9 Haftung
Wir haften für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wir haften schließlich bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§10 Verjährung
Sämtliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme der in § 9 genannten Fälle – verjähren, soweit es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt, innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Lieferung oder Leistung.
§11 Haftung des Auftraggebers
Bei Überlassung unzutreffender oder unvollständiger Informationen, Spezifikationen oder Unterlagen trägt der Auftraggeber jegliche uns dadurch verursachte Kosten oder Schäden.
§12 Eigentumsvorbehalt/ Eigentum Betriebsgegenstände
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir – vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Nach Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Auftraggebers Insolvenzantrag gestellt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Diese gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen der mitgeteilten Saldenmitteilung widerspricht.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt uns jedoch bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte ab.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten; wir nehmen diese Abtretung an. Der Auftraggeber ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der Vorbehaltsware verpflichtet.
- Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
§13 Verwahrung/ Versicherung
- Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
§14 Kündigung periodischer Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
§15 Kennzeichnung
Wir dürfen auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
§16 Sonstiges
- Die Abtretung von Ansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Aufträge dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht auf Dritte übertragen werden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
Er kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt es sich bei dem Aufraggeber um einen Unternehmer, ist unser Sitz in Hürth Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir können jedoch den Auftraggeber nach unserer Wahl auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.